- HbA1c
– Goldstandard für die Therapieeinschätzung
- In
Studien belegt – in der Praxis vernachlässigt?
- Nationale
Versorgungsleitlinien empfehlen Therapieanpassung bei HbA1c
HbA1c – Goldstandard für die
Therapieeinschätzung
Eine der wichtigsten chemischen Kenngrößen
zur Beurteilung der Diabeteseinstellung stellt der HbA1c-Wert dar.
Neben der Glucosemessung und dem Glucosetoleranztest wurde der
HbA1c-Wert schon 1999 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
als diagnostischer Parameter für die Manifestation eines Diabetes
sowie als Kennwert für die Therapiekontrolle empfohlen. Er stellt
somit einen Goldstandard in der Diabetes-Therapie dar.
Die Bedeutung des HbA1c-Wertes für die
Einschätzung der Güte einer Diabetes-Therapie erklärt sich
durch die Tatsache, dass er die durchschnittlichen Blutzuckerwerte
der vergangenen 8-10 Wochen widerspiegelt, unabhängig davon, ob
die Werte in der Zwischenzeit stark angestiegen oder gefallen
sind. Somit kann er nicht durch kurzfristige diätetische Maßnahmen
vom Patienten „geschönt“ werden.
In Studien belegt – in der Praxis
vernachlässigt?
Spätestens seit Veröffentlichung der
Ergebnisse der UKPD-Studie (United Kingdom Prospective Diabetic Study,
1998) (1) (UKPDS)
ist die Relevanz einer guten Blutzuckereinstellung für die
Vorbeugung von diabetesbedingten Folgeschäden unbestritten. So
zeigten diese, dass bereits durch eine einprozentige Senkung des
HbA1c-Wertes das Risiko für diabetesbedingte Todesfälle,
Apoplexien, Herzinfarkte und mikrovaskuläre Komplikationen
signifikant gesenkt werden konnte. Im einzelnen zeigte sich dies
in einer
- 21%igen
Verminderung des Risikos für diabetesbezogene Komplikationen
- 25%igen
Verminderung der diabetesbezogenen Todesfälle
- 17%igen
Verminderung der Gesamtsterblichkeit
- 18%igen
Verminderung des Risikos, einen Herzinfarkt zu erleiden
- 15%igen
Risiko Verminderung für Schlaganfälle
- 35%igen
Verminderung des Risikos von Folgekrankheiten an Auge und
Niere
Noch sieht die Situation der Patienten in
Deutschland aber ernüchternd aus, wie die CODE-II-Studie
(1999) belegt. 45 Prozent aller dokumentierten Typ-2-Diabetiker
waren demnach unter einer oralen Therapie mit einem HbA1c-Wert über
7,5 Prozent unzureichend eingestellt. (2)
(CODE II)
Auch bezüglich erhobener Spätkomplikationen
ist die Bilanz alarmierend: Laut der CODE-2®-Studie kommt es jährlich
in Deutschland zu folgenden diabetischen Neuerkrankungen (Typ-I-
und Typ-II-Diabetes) (2)
(Code 2 Studie)
- Fußgeschwüre:
57.800
- Schlaganfälle:
44.400
- Amputationen:
27.900
- Herzinfarkte:
27.000
- Dialysefälle
durch Nierenversagen: 8.300
- Erblindungen:
6.000
Vor diesem Hintergrund gilt es, Praktiker
und Patienten noch stärker über den HbA1c-Wert aufzuklären und
für seine Bedeutung als Therapie-Zielwert zu sensibilisieren.
Nationale Versorgungsleitlinien empfehlen
Therapieanpassung bei HbA1c
Zur Vorbeugung von diabetesbedingten
Folgeerkrankungen empfehlen die Nationalen
Versorgungs-Leitlinien Diabetes mellitus Typ 2, die im Mai
2002 veröffentlicht wurden, einen HbA1c-Zielwert
von ≤ 6,5 Prozent als ideales Therapieziel und
eine Therapieanpassung ab einem HbA1c-Wert über 7 Prozent.
Kann der Zielwert HbA1c < 7 durch diätetische
Maßnahmen, körperliche Aktivität und Lebensstiländerung nach
drei Monaten nicht erreicht werden, ist eine pharmakologische
antihyperglykämische Therapie angezeigt, in der Regel eine oral
antidiabetische (OAD) Monotherapie. Ist es nicht mehr möglich,
den angestrebten HbA1c-Zielwert unter einer Monotherapie zu
erreichen, wird eine Multi-OAD-Behandlung begonnen.
Lässt sich der HbA1c-Wert trotz maximaler
diätetischer Bemühung und Multi-OAD nicht unter 7 Prozent
senken, empfehlen die Leitlinien, zusätzlich Insulin zu
verordnen. Damit lässt sich eine effektive Blutzuckersenkung
erzielen und die geschilderten Komplikationen hinauszuzögern oder
minimieren.
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