Praxis Dres. Kresse & Müller, Augenärzte
Untersuchungen zur Verkehrssicherheit
Augenarzt-Check für den Verkehrsteilnehmer
Jeder
Autofahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr selbst verantwortlich.
Notwendige
Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist ein optimales
Sehvermögen. 90% aller Informationen aus dem Straßenverkehr leiten unsere
Augen an das Gehirn weiter, damit wir schnell reagieren, richtig bremsen,
ausweichen oder abbiegen können.
Den Führerschein erwirbt man in der Regel in jungen Jahren, und die im Sehtest geprüften Voraussetzungen (eine Tagessehschärfe von mindestens 70% auf beiden Augen) erfüllt fast jeder. Wir vertrauen darauf, daß es immer so bleibt. Aber mit zunehmendem Alter, etwa ab 40 Jahren, schleichen sich langsam und meist unbemerkt Sehmängel ein; und das betrifft nahezu alle verkehrsrelevanten Sehfunktionen.
In
besonderem Maße gilt dies für das Sehvermögen in der Dämmerung und die
Blendungsempfindlichkeit. Durch eine altersbedingte Eintrübung der optischen
Medien des Auges, speziell der Augen, entsteht Streulicht im Auge und damit
vermindert sich der Kontrast der Netzhautbilder. Dies hat zur Folge, daß
Objekte mit mäßigem oder schlechtem Kontrast, wie sie im Straßenverkehr häufig
vorkommen, noch schlechter erkannt werden können, als dies bei normaler Sehtüchtigkeit
der Fall ist.
Aber
auch (meist) krankheitsbedingte Einschränkungen des Gesichtsfeldes werden von
den Autofahrern nicht oder erst zu spät bewusst zur Kenntnis genommen,
solange noch eine brauchbare zentrale Sehschärfe vorhanden ist. Hier liegen
die Ursachen dafür, daß, wie die Unfallstatistiken zeigen, ältere
Kraftfahrer in komplexen Verkehrssituationen und bei ungünstigen
Beleuchtungsverhältnissen in Probleme geraten.
Im
Gegensatz zu den vom Gesetz vorgeschriebenen turnusgemäßen Pflichtprüfungen
für die Inhaber höherer Führerscheinklassen (überwiegend
Berufskraftfahrer) wird ein obligatorischer Wiederholungssehtest für die
Inhaber einer Fahrerlaubnis für Personenwagen oder Motorräder in der EU und
damit auch in Deutschland nicht verlangt. Damit wird an die Einsicht der Bürger
appelliert und dem Verantwortungsbewusstsein des mündigen Verkehrsteilnehmers
gegenüber staatlicher Bevormundung der Vorzug gegeben.
Deshalb: Ergreifen Sie selbst die Initiative und lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen vorsorglich von Ihrem Augenarzt auf die Verkehrstauglichkeit Ihrer Augen untersuchen!
Der
Staat zwingt Sie, Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen dem TÜV
vorzustellen. Mindestens so wichtig wie die Bremsen Ihres Autos ist für die
Sicherheit im Straßenverkehr Ihr Sehvermögen. Um unnötige Risiken zu
vermeiden, rät auch der ADAC ( in Heft 10, Oktober 2000 ):
Lassen
Sie alle fünf Jahre Ihre Augen checken, ab dem 45. Lebensjahr alle 2 und ab
dem 60. jedes Jahr.
Gehen
Sie zu einem Augenarzt. Er kann feststellen, ob Ihr Gesichtsfeld in Ordnung
ist und die Augen gesund sind.
Worin
besteht der “Augen-Check“ und was können Sie von Ihrem Augenarzt erwarten?
Angeboten
wird:
Eine Untersuchung aller Abschnitte der Augen
Eine Prüfung der Sehschärfe unter Tageslichtbedingungen, einschließlich Kontrolle ggf. für den Straßenverkehr benutzter Brillen und, falls erforderlich Korrektur einer nicht optimal ausgeglichenen Fehlsichtigkeit
Eine Untersuchung der Zusammenarbeit beider Augen
Eine Untersuchung des Gesichtsfeldes beider Augen
Eine Untersuchung des Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
Eine Untersuchung, ob eine sogenannte Nachtkurzsichtigkeit besteht und eine zusätzliche Brille für den nächtlichen Straßenverkehr erforderlich ist.
Eine individuelle Beratung zu allen Fragen der Verkehrstauglichkeit unter Tages-, Dämmerungs- und Nachtbedingungen mit Berücksichtigung der bei Ihnen geprüften Blendungsempfindlichkeit
Ein orientierender Vergleich mit den Ergebnissen und der Leistungsfähigkeit anderer Autofahrer Ihres Alters.
Eine Verbesserung des vom Straßenverkehr geforderten Sehvermögens mit allen dem Augenarzt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Mit
einer zusätzlichen Untersuchung können Sie Antwort auf die Frage
erhalten:
Bin ich farbentüchtig?
© Dr.Johann Müller, Tempelhofer Damm 179, 12099 Berlin
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zuletzt bearbeitet - last updated: 02.10.04